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Strafgesetzbuch (StGB)

§ 263 Betrug

§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

3.eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder

5.einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.



Fundstellen

  1. BGH · Beschluss vom 6. Februar 2013 · Az. 1 StR 263/12

    Zur tatgerichtlichen Klärung, ob bei Betrug die einzelnen Vermögensverfügungen jeweils durch den Irrtum der Geschädigten veranlasst waren, we ...

    Strafprozessrecht Prozessrecht Strafrecht

    §§ 263 Abs. 2, 263 Abs. 1 StGBStrafgesetzbuch; §§ 261, 244 Abs. 3, 244 Abs. 2 StPOStrafprozessordnung

  2. BGH · Beschluss vom 3. Mai 1994 · Az. GSSt 2/93, GSSt 3/93

    Die Verbindung mehrerer Verhaltensweisen, die jede für sich einen Straftatbestand erfüllen, zu einer fortgesetzten Handlung setzt voraus, daß die ...

    Strafrecht

    §§ 176, 174, 263, 52 Abs. 1, 173 StGBStrafgesetzbuch; §§ 132 Abs. 4, 132 Abs. 2 GVGGerichtsverfassungsgesetz

  3. LG Hamburg · Urteil vom 21. März 2012 · Az. 608 KLs 8/11

    zur Strafbarkeit der Betreiber einer sog. Abofalle; Betrug; Urheberrechtsverletzung; Markenrechtsverletzung

    Strafrecht Urheberrecht Kennzeichenrecht IT- und Medienrecht Internetrecht

    §§ 263 Abs. 1, 263 Abs. 3 Satz 1, 263 Abs. 3 Satz 2, 263 Abs. 5 StGBStrafgesetzbuch; §§ 108a Abs. 1, 106 Abs. 1 UrhGUrheberrechtsgesetz; §§ 143 Abs. 1 Nr. 5, 143 Abs. 2, 143 Abs. 1 Nr. 1 MarkenGMarkengesetz

  4. OLG Celle · Beschluss vom 1. November 2011 · Az. 31 Ss 29/11

    Die Erklärung unrichtiger Tatsachen in einem Mahnantrag mit dem Willen, den Rechtspfleger zum Erlass eines Mahnbescheides gegen den Antragsgegner ...

    Strafrecht

    § 263 StGBStrafgesetzbuch; § 691 ZPOZivilprozessordnung

  5. LG Hamburg · Urteil vom 14. Januar 2011 · Az. 309 S 66/10

    zum Zahlungsanspruch für eine Anzeige in einem Internet-Adressenregister; Täuschung

    Zivilrecht

    §§ 823 Abs. 2, 123 BGBBürgerliches Gesetzbuch; § 263 StGBStrafgesetzbuch

  6. LG Bonn · Urteil vom 30. November 2010 · Az. 23 KLs 10/10

    Urteil vom 30. November 2010 · Az. 23 KLs 10/10

    Strafrecht

    §§ 263 Abs. 3 Nr. 2, 53, 25 Abs. 2, 263 Abs. 1, 266 Abs. 1, 206 Abs. 1 StGBStrafgesetzbuch; § 100 Abs. 3 TKGTelekommunikationsgesetz

  7. OLG Hamburg · Beschluss vom 10. Februar 2011 · Az. 2 Ws 13/11

    Beschluss vom 10. Februar 2011 · Az. 2 Ws 13/11

    Verfahrensrecht Strafrecht Strafprozessrecht

    §§ 812, 823 Abs. 2 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 73 Abs. 1 Satz 2, 263 StGBStrafgesetzbuch; §§ 111c, 111g Abs. 2, 111d StPOStrafprozessordnung

  8. AG Mainz · Urteil vom 3. März 2011 · Az. 89 C 284/10

    zum Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten zur Abwehr einer Forderung aus einem im Internet geschlossenen Abonnementvertrag (sog. "Abo-Fallen")

    Zivilrecht IT- und Medienrecht Internetrecht

    § 823 Abs. 2 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 22, 23, 263 Abs. 1, 263 Abs. 2 StGBStrafgesetzbuch

  9. OLG Frankfurt am Main · Beschluss vom 17. Dezember 2010 · Az. 1 Ws 29/09

    zur Strafbarkeit der Betreiber von Internet Abo-Fallen; gewerbsmäßiger Betrug; Eröffnung des Hauptverfahrens; hinreichende Wahrscheinlichkeit der Verurteilung

    Strafrecht Internetrecht IT- und Medienrecht

    § 263 StGBStrafgesetzbuch; § 1 Abs. 6 PAngVPreisangabenverordnung

  10. OLG Celle · Beschluss vom 5. November 2010 · Az. 1 Ws 277/10

    Untreue; Forderungsbetrug; missbräuchliche Verwendung einer Tankkarte

    Strafrecht

    §§ 263a, 242, 263, 266b, 266 StGBStrafgesetzbuch