§ 145a StGB

1. Die Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht setzt voraus, dass die Weisung eindeutig und so fest umrissen ist, wie dies vom Tatbestand einer Strafnorm zu verlangen ...


Strafrecht
§§ 68b Abs. 1 Satz 2, 68b Abs. 1 Satz 1, 145a Satz 1 StGB

1. Ein nach § 145a Satz 1 StGB tatbestandsmäßiger Weisungsverstoß setzt eine hinreichend bestimmte Weisung voraus. Maßgeblich dafür ist allein der durch das Vollstreckungsgericht festgelegte Inhalt. ...


Strafrecht
§§ 68b Abs. 1, 145a StGB
Strafrecht
§ 145a StGB; Art. 103 GG