Sozialgesetzbuch, Drittes Buch - Arbeitsförderung (SGB_III)
§ 97 Betriebliche Voraussetzungen
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Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Betrieb im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld ist auch eine Betriebsabteilung.
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