Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
§ 60 Übergangsvorschrift
← § 60 Übergangsvorschrift →
(1) Die Vergütung ist nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt gerichtlich bestellt oder beigeordnet worden ist. Ist der Rechtsanwalt im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Gesetzesänderung in derselben Angelegenheit und, wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, in demselben Rechtszug bereits tätig, ist die Vergütung für das Verfahren über ein Rechtsmittel, das nach diesem Zeitpunkt eingelegt worden ist, nach neuem Recht zu berechnen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch, wenn Vorschriften geändert werden, auf die dieses Gesetz verweist.
(2) Sind Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände zu bemessen, gilt für die gesamte Vergütung das bisherige Recht auch dann, wenn dies nach Absatz 1 nur für einen der Gegenstände gelten würde.
Fundstellen
-
OLG Celle · Beschluss vom 6. April 2010 · Az. 2 W 79/10
Beschluss vom 6. April 2010 · Az. 2 W 79/10
Kosten- und Gebührenrecht Prozessrecht Zivilprozessrecht§ 104 ZPOZivilprozessordnung; §§ 60, 15a RVGGesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
-
OLG Frankfurt am Main · Beschluss vom 18. Februar 2010 · Az. 18 W 4/10
Beschluss vom 18. Februar 2010 · Az. 18 W 4/10
Zivilprozessrecht Prozessrecht Kosten- und Gebührenrecht§ 103 ZPOZivilprozessordnung; §§ 60 Abs. 1, 15a RVGGesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
-
LG Hamburg · Beschluss vom 3. September 2009 · Az. 324 O 248/09
Beschluss vom 3. September 2009 · Az. 324 O 248/09
Kosten- und Gebührenrecht Zivilrecht§§ 60, 15a RVGGesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte; §§ 3100, 2300 VVRVG<kein Titel bekannt>
-
OLG Celle · Beschluss vom 15. Januar 2010 · Az. 10 WF 14/10
Beschluss vom 15. Januar 2010 · Az. 10 WF 14/10
Kosten- und Gebührenrecht Zivilrecht§§ 60, 15a RVGGesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
-
OLG Oldenburg · Beschluss vom 27. Oktober 2009 · Az. 13 W 46/09
Beschluss vom 27. Oktober 2009 · Az. 13 W 46/09
Kosten- und Gebührenrecht Zivilrecht§§ 60, 48, 15a RVGGesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
-
OLG Düsseldorf · Beschluss vom 6. August 2009 · Az. I-20 W 62/09
Beschluss vom 6. August 2009 · Az. I-20 W 62/09
Kosten- und Gebührenrecht Prozessrecht Zivilprozessrecht§§ 60, 15a RVGGesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
-
OLG Hamm · Beschluss vom 22. Juni 2009 · Az. 6 WF 154/09
Beschluss vom 22. Juni 2009 · Az. 6 WF 154/09
Zivilprozessrecht Prozessrecht Kosten- und Gebührenrecht§§ 60, 15a RVGGesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
-
OLG Celle · Beschluss vom 19. Oktober 2009 · Az. 2 W 280/09
Beschluss vom 19. Oktober 2009 · Az. 2 W 280/09
Kosten- und Gebührenrecht Prozessrecht Zivilprozessrecht§ 104 ZPOZivilprozessordnung; §§ 60, 15a RVGGesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
-
OLG Köln · Beschluss vom 14. September 2009 · Az. 17 W 195/09
Beschluss vom 14. September 2009 · Az. 17 W 195/09
Kosten- und Gebührenrecht§§ 60, 15a RVGGesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
-
OLG Celle · Beschluss vom 26. August 2009 · Az. 2 W 240/09
Beschluss vom 26. August 2009 · Az. 2 W 240/09
Berufsrecht Kosten- und Gebührenrecht Öffentliches Recht§§ 60, 15a RVGGesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- «
- ‹
- 1
- ›
- »
