§ 3 RDG

Bei der Abtretung von Rechten aus einer Kapitallebensversicherung an ein Unternehmen, das sich geschäftsmäßig mit der Kündigung und Rückabwicklung solcher Versicherungsverträge befasst, ist für die Ab ...


Zivilrecht
§ 134 BGB; §§ 2 Abs. 2, 3 RDG

Begriff der Nebenleistung nach § 5 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)


Berufsrecht Zivilrecht
§§ 134, 139 BGB; §§ 3, 5 Abs. 1 RDG; §§ 59c Abs. 1, 59e Abs. 2, 59f Abs. 1 BRAO
Verweise