Bei der Abtretung von Rechten aus einer Kapitallebensversicherung an ein Unternehmen, das sich geschäftsmäßig mit der Kündigung und Rückabwicklung solcher Versicherungsverträge befasst, ist für die Ab ...
Begriff der Nebenleistung nach § 5 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)