Markengesetz (MarkenG)
§ 49 Verfall
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(1) Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag wegen Verfalls gelöscht, wenn die Marke nach dem Tag der Eintragung innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht gemäß § 26 benutzt worden ist. Der Verfall einer Marke kann jedoch nicht geltend gemacht werden, wenn nach Ende dieses Zeitraums und vor Stellung des Löschungsantrags eine Benutzung der Marke gemäß § 26 begonnen oder wieder aufgenommen worden ist. Wird die Benutzung jedoch im Anschluß an einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren der Nichtbenutzung innerhalb von drei Monaten vor der Stellung des Löschungsantrags begonnen oder wieder aufgenommen, so bleibt sie unberücksichtigt, sofern die Vorbereitungen für die erstmalige oder die erneute Benutzung erst stattgefunden haben, nachdem der Inhaber der Marke Kenntnis davon erhalten hat, daß Antrag auf Löschung gestellt werden könnte. Wird der Antrag auf Löschung nach § 53 Abs. 1 beim Patentamt gestellt, so bleibt für die Berechnung der Frist von drei Monaten nach Satz 3 der Antrag beim Patentamt maßgeblich, wenn die Klage auf Löschung nach § 55 Abs. 1 innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Mitteilung nach § 53 Abs. 4 erhoben wird.
(2) Die Eintragung einer Marke wird ferner auf Antrag wegen Verfalls gelöscht, 1.wenn die Marke infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, geworden ist;
2.wenn die Marke infolge ihrer Benutzung durch den Inhaber oder mit seiner Zustimmung für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, geeignet ist, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft dieser Waren oder Dienstleistungen zu täuschen oder
3.wenn der Inhaber der Marke nicht mehr die in § 7 genannten Voraussetzungen erfüllt.(3) Liegt ein Verfallsgrund nur für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen vor, für die die Marke eingetragen ist, so wird die Eintragung nur für diese Waren oder Dienstleistungen gelöscht.
Fundstellen
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OLG Hamburg · Urteil vom 12. Mai 2010 · Az. 5 U 173/08
Urteil vom 12. Mai 2010 · Az. 5 U 173/08
Zivilrecht Kennzeichenrecht Gewerblicher Rechtschutz§§ 26, 55 Abs. 2 Nr. 1, 49 Abs. 1 Satz 1 MarkenGMarkengesetz
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OLG Hamburg · Urteil vom 28. Januar 2010 · Az. 3 U 212/08
zur Frage der gezielten Behinderung durch eine Markenanmeldung; keine ernsthafte Markenbenutzung durch Abgabe von mit Marke gekennzeichneten Werbegeschenken
Kennzeichenrecht Gewerblicher Rechtschutz Wettbewerbsrecht Zivilrecht§ 826 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 49 Abs. 1, 55 Abs. 2 Nr. 1, 55 Abs. 1, 26 Abs. 3, 26 Abs. 1, 49 Abs. 3 MarkenGMarkengesetz; §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
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OLG Frankfurt am Main · Urteil vom 15. Oktober 2009 · Az. 6 U 106/09
Urteil vom 15. Oktober 2009 · Az. 6 U 106/09
Zivilrecht Gewerblicher Rechtschutz Kennzeichenrecht -
OLG Köln · Urteil vom 20. Mai 2009 · Az. 6 U 195/08
Urteil vom 20. Mai 2009 · Az. 6 U 195/08
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OLG Braunschweig · Urteil vom 18. November 2008 · Az. 2 U 40/07
Urteil vom 18. November 2008 · Az. 2 U 40/07
§§ 55, 49, 26 MarkenGMarkengesetz
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