a) Unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls kann auch ein einziger Liefervertrag mit einem einzelnen Kunden für eine ernsthafte Benutzung der Marke ausreichen, wenn der Vertrag einen nach ...
zur Frage der gezielten Behinderung durch eine Markenanmeldung; keine ernsthafte Markenbenutzung durch Abgabe von mit Marke gekennzeichneten Werbegeschenken