§ 15 MarkenG

a) Besteht zwischen Gleichnamigen eine kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage, ist in die Prüfung, ob eine Partei trotz Störung der Gleichgewichtslage ein schutzwürdiges Interesse an der Ausweitung ...


Gewerblicher Rechtschutz Kennzeichenrecht Zivilrecht
§§ 15 Abs. 2, 15 Abs. 4, 15 Abs. 5, 19 Abs. 1, 19 Abs. 2, 23 Nr. 1 MarkenG

a) Besteht zwischen Gleichnamigen eine kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage, ist in die Prüfung, ob eine Partei trotz Störung der Gleichgewichtslage ein schutzwürdiges Interesse an der Ausweitung ...


Gewerblicher Rechtschutz Kennzeichenrecht Zivilrecht
§§ 15 Abs. 2, 15 Abs. 4, 15 Abs. 5, 19 Abs. 1, 19 Abs. 2, 23 Nr. 1 MarkenG

a) Besteht zwischen Gleichnamigen eine kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage, ist in die Prüfung, ob eine Partei trotz Störung der Gleichgewichtslage ein schutzwürdiges Interesse an der Ausweitung ...


Gewerblicher Rechtschutz Kennzeichenrecht Zivilrecht
§§ 15 Abs. 2, 15 Abs. 4, 15 Abs. 5, 19 Abs. 1, 19 Abs. 2, 23 Nr. 1 MarkenG

a) Stört eines von zwei gleichnamigen Handelsunternehmen, die an unterschiedlichen Standorten im Bundesgebiet tätig sind, die zwischen ihnen bestehende kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage durch e ...


Zivilrecht Wettbewerbsrecht Kennzeichenrecht Gewerblicher Rechtschutz
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; §§ 15 Abs. 2, 23 Nr. 1 MarkenG; § 5 Abs. 2 UWG

a) Das in Art. XXV Abs. 5 Satz 2 des deutsch-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrags statuierte Herkunftslandprinzip (Prinzip der gegenseitigen Anerkennung) gilt nur für die Pa ...


Zivilrecht Kennzeichenrecht IT- und Medienrecht Internetrecht Domainrecht
§§ 12 Satz 1, 280 Abs. 2, 286 BGB; §§ 5, 15 MarkenG
Verweise