§ 18a LuftVG
Schleswig-Holsteinisches VG

1. Bei der Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung nach § 18a LuftVG, ob durch die Errichtung von Bauwerken Flugsicherungsanlagen gestört werden, handelt es sich um ein Verwaltungsinte ...


Verwaltungsrecht Baurecht
§ 18a LuftVG; § 9 BImSchG
Verweise