§ 1 JVEG

Dem sachverständigen Zeugen, der zwar als solcher geladen, dann aber als Sachverständiger vernommen worden ist, stehen Vergütungsansprüche entsprechend der Vergütung eines Sachverständigen zu.


Zivilrecht Prozess- und Verfahrensrecht Kosten- und Gebührenrecht
§§ 401, 414 ZPO; § 1 JVEG
Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§§ 404, 405, 406, 407 Abs. 2 Satz 2 ZPO; §§ 1, 2 JVEG
Verweise