§ 2 IWG

1. Verfügt die öffentliche Stelle im Sinne des § 1 Abs. 1 IWG über eine Aufzeichnung (§ 2 Nr. 2 IWG), bleibt die gespeicherte Information bei dieser Stelle im Rechtssinne "vorhanden", auch wenn sie an ...


Verwaltungsrecht Öffentliches Recht Informationsrecht
§§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 3, 3 Abs. 1 Satz 1 IWG

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Öffentliches Recht Informationsrecht Verwaltungsrecht
§§ 2 Nr. 2, 3 Abs. 1 IWG
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