§ 96 InsO

Eine vor Insolvenzeröffnung bestehende Aufrechnungslage zwischen rückständigen Gehaltsansprüchen des Geschäftsführers und dem gegen ihn bestehenden Anspruch aus § 64 Satz 1 GmbHG ist nicht nach § 94 I ...


Zivilrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Insolvenzrecht
§ 64 Satz 1 GmbHG; §§ 94, 96 Abs. 1 Nr. 3, 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO

Die Forderung eines Schuldners, gegen die ein Gläubiger die Aufrechnung erklärt, wird regelmäßig erst dann werthaltig, wenn der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung erbringt; auf den Zeitpunkt d ...


Insolvenzrecht Zivilrecht
§§ 96 Abs. 1 Nr. 3, 130 Abs. 1 Satz 1 InsO
Zivilrecht Bank- und Börsenrecht
§ 814 BGB; §§ 96, 134, 143 InsO
§§ 346, 355, 357, 358, 495 BGB; § 96 InsO
Verweise