§ 133 InsO

Zur Anfechtung von Zahlungen, die der Schuldner nach Einräumung seiner Zahlungsunfähigkeit auf der Grundlage eines von ihm behaupteten Sanierungskonzepts geleistet hat.


Insolvenzrecht Zivilrecht
§ 133 Abs. 1 InsO

Begleicht der Schuldner im Wissen um seine Zahlungsunfähigkeit eine Geldstrafe, kann die Vorsatzanfechtung durchgreifen, wenn die Strafvollstreckungsbehörde über die ungünstige Vermögenslage des Schul ...


Insolvenzrecht Zivilrecht
§ 133 Abs. 1 InsO

a) Setzt die Finanzbehörde die Vollziehung eines Steuerbescheides wegen ernstlicher Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit aus, fordert sie den festgesetzten Betrag für die Dauer der Aussetzung nicht mehr e ...


Insolvenzrecht Steuer- und Abgabenrecht
§§ 17, 18, 133 Abs. 1 InsO; §§ 222, 361 AO

Bewirkt der Schuldner eine Überweisung, indem er eigene Mittel über das Konto seines Vaters einem Gläubiger zuwendet, so kann sich dieser als Anfechtungsgegner nicht der Möglichkeit verschließen, dass ...


Insolvenzrecht Zivilrecht
§ 133 Abs. 1 InsO

Zur Vorsatzanfechtung gegenüber einem Versicherungsmakler als zweiten Leistungsmittler.


Zivilrecht Insolvenzrecht
§ 133 Abs. 1 InsO
Verweise