§ 435 HGB

a) Führt der aufgrund eines Luftfrachtvertrags beauftragte Frachtführer den Transport auf einer Teilstrecke mit dem LKW durch, obwohl eine Luftbeförderung technisch und verbindungsmäßig grundsätzlich ...


Zivilrecht Transportrecht
§ 435 HGB; Art. 18 Abs. 4 Satz 2 MÜ

Es ist Sache des Frachtführers, unmittelbar nach Bekanntwerden eines Verlustfalls konkrete Nachforschungen anzustellen und diese zu dokumentieren, um sie in einem nachfolgenden Rechtsstreit belegen zu ...


Handels- und Gesellschaftsrecht Zivilrecht
§ 435 HGB

zur Haftung eines Frachtführeres; grenzüberschreitende Paketbeförderung; kein Mitverschulden wegen fehlender Wertdeklaration; Anscheinsbeweis bzgl. des Paketinhaltes; haftungsbefreiende Ablieferung


Handels- und Gesellschaftsrecht Transportrecht Zivilrecht
§ 254 Abs. 1 BGB; § 435 HGB; §§ 13 Abs. 1 Satz 2, 17 Abs. 1, 23 Abs. 3, 29 CMR
Verweise