§ 425 HGB

Für den Beginn des Haftungszeitraums gemäß § 425 Abs. 1 HGB ist es nicht erforderlich, dass der Frachtführer unmittelbar nach Erlangung des Besitzes am Transportgut mit der vertraglich vereinbarten Be ...


Handels- und Gesellschaftsrecht Zivilrecht
§ 425 Abs. 1 HGB
§§ 305c, 307 BGB; § 531 ZPO; §§ 425, 432 HGB
Verweise