§ 20 GVG

Die der Republik Griechenland zustehenden Forderungen auf Auszahlung von Zuschüssen für den Personal- und Schulaufwand nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz dienen hoheitlichen Zwecken und unt ...


Zwangsvollstreckungsrecht Zivilrecht Verfassungsrecht Öffentliches Recht
§ 25 GG; § 20 Abs. 2 GVG
Verweise