§ 199 GVG

1. Zur Entschädigung aufgrund eines durch ein unangemessen langes Ermittlungsverfahren erlittenen Nachteils. 2. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 153 Abs. 1 StPO, bei der die Länge d ...


Rechtspflege
§ 153 Abs. 1 StPO; §§ 198 Abs. 2 Satz 2, 199 Abs. 3 GVG

zur Unstatthaftigkeit der Untätigkeitsbeschwerde in Strafvollzugssachen


Prozess- und Verfahrensrecht Strafvollzugsrecht
§§ 198, 199, 200, 201 GVG
Verweise