§ 6 GrdStVG

Zur Verlängerung der Frist für die Entscheidung über eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz auf drei Monate reicht es aus, dass die Genehmigungsbehörde annimmt, wegen eines siedlungsrecht ...


§ 6 Abs. 1 GrdStVG; § 4 RSG
Verweise