§ 34 GmbHG

Der Beschluss über die Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils ist nicht deshalb nichtig, weil die Gesellschafterversammlung nicht gleichzeitig Maßnahmen ergriffen hat, um ein Auseinanderfallen der Sum ...


Handels- und Gesellschaftsrecht Zivilrecht
§§ 5 Abs. 3 Satz 2, 34 GmbHG

Zur Einziehung des Geschäftsanteils eines GmbH-Gesellschafters wegen eines tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter.


Handels- und Gesellschaftsrecht Zivilrecht
§ 34 Abs. 2 GmbHG
Verweise