§ 6 GKG

1. Sollen im Kostenfestsetzungsverfahren gegenüber dem Erstattungsschuldner vom Erstattungsgläubiger gezahlte Gerichtskostenvorschüsse geltend gemacht werden, kann der Erstattungsschuldner regelmäßig ...


Kosten- und Gebührenrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Zivilrecht
§ 246 Abs. 3 Satz 6 AktG; §§ 91 Abs. 1 Satz 1, 104 ZPO; §§ 6 Abs. 1 Nr. 1, 66 GKG
Verweise