Gerichtskostengesetz (GKG)
§ 53 Einstweiliger Rechtsschutz und Verfahren nach § 148 Abs. 1 und 2 des Aktiengesetzes
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(1) In folgenden Verfahren bestimmt sich der Wert nach § 3 der Zivilprozessordnung: 1.über einen Antrag auf Anordnung, Abänderung oder Aufhebung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung,
2.über den Antrag auf Zulassung der Vollziehung einer vorläufigen oder sichernden Maßnahme des Schiedsgerichts,
3.auf Aufhebung oder Abänderung einer Entscheidung auf Zulassung der Vollziehung (§ 1041 der Zivilprozessordnung) und
4.nach § 148 Abs. 1 und 2 des Aktiengesetzes; er darf jedoch ein Zehntel des Grundkapitals oder Stammkapitals des übertragenden oder formwechselnden Rechtsträgers oder, falls der übertragende oder formwechselnde Rechtsträger ein Grundkapital oder Stammkapital nicht hat, ein Zehntel des Vermögens dieses Rechtsträgers, höchstens jedoch 500 000 Euro, nur insoweit übersteigen, als die Bedeutung der Sache für die Parteien höher zu bewerten ist.(2) In folgenden Verfahren bestimmt sich der Wert nach § 52 Abs. 1 und 2: 1.über einen Antrag auf Erlass, Abänderung oder Aufhebung einer einstweiligen Anordnung nach § 123 der Verwaltungsgerichtsordnung oder § 114 der Finanzgerichtsordnung,
2.nach § 47 Abs. 6, § 80 Abs. 5 bis 8, § 80a Abs. 3 oder § 80b Abs. 2 und 3 der Verwaltungsgerichtsordnung,
3.nach § 69 Abs. 3, 5 der Finanzgerichtsordnung,
4.nach § 86b des Sozialgerichtsgesetzes und
5.nach § 50 Abs. 3 bis 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes.
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Fundstellen
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OLG Celle · Beschluss vom 14. Juni 2011 · Az. 13 U 50/11
zum Streitwert für ein einstweiliges Verfügungsverfahren, in dem Verstöße gegen die Informationspflichten des § 5 TMG geltend gemacht werden
Zivilprozessrecht Wettbewerbsrecht Verfahrensrecht Telekommunikationsrecht Kosten- und Gebührenrecht§ 3 ZPOZivilprozessordnung; § 12 Abs. 4 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; § 5 TMGTelemediengesetz; § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKGGerichtskostengesetz
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OLG Düsseldorf · Beschluss vom 9. September 2010 · Az. I-24 W 63/10
Beschluss vom 9. September 2010 · Az. I-24 W 63/10
Zivilrecht Miet- und Wohnungsrecht Kosten- und Gebührenrecht§ 3 ZPOZivilprozessordnung; §§ 41 Abs. 2, 53 Abs. 1 GKGGerichtskostengesetz
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Saarländisches OLG · Beschluss vom 4. März 2010 · Az. 5 W 12/10-6
Beschluss vom 4. März 2010 · Az. 5 W 12/10-6
Zivilprozessrecht Prozessrecht Kosten- und Gebührenrecht§§ 297, 927 ZPOZivilprozessordnung; § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKGGerichtskostengesetz
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