Coronavirus-Eindämmungsverordnung steht Besuch eigener Kinder in einem Kinderschutzhaus nicht entgegen
Coronavirus-Eindämmungsverordnung steht Besuch eigener Kinder in einem Kinderschutzhaus nicht entgegen
„Waldmeister“ ist kein zulässiger Vorname
Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind nichtig