Grundgesetz (GG)
Art. 33
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(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
(3) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.
(4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
(5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.
Fundstellen
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BVerfG · Urteil vom 18. Januar 2012 · Az. 2 BvR 133/10
zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen durch private Pflegekräfte nach dem hessischen Maßregelvollzugsgesetz verfassungsgemäß
Öffentliches Recht VerfassungsrechtArt. 33 Abs. 4 GGGrundgesetz; § 5 Abs. 3 HessMVollzG<kein Titel bekannt>
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Sächsisches OVG · Urteil vom 8. März 2011 · Az. 4 A 918/10
Abwahl; Bürgermeister; Feststellungsklage; Erledigung; VA; Gemeinderat; Gemeinderatsbeschluss; Vertrauensverlust; Missbrauch; Quorum; Sachlichkeitsgebot; Beeinflussung
Öffentliches Recht VerwaltungsrechtArt. 33 Abs. 5 GGGrundgesetz; § 35 Satz 1 VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz; §§ 124a Abs. 3 Satz 4, 43 Abs. 1, 124a Abs. 6 Satz 3, 124a Abs. 3 Satz 5 VwGOVerwaltungsgerichtsordnung; §§ 39 Abs. 6 Satz 1, 37 Abs. 2, 51 Abs. 8, 51 Abs. 7 Satz 4, 51 Abs. 7 Satz 2, 51 Abs. 9, 39 Abs. 5 Satz 1, 39 Abs. 7 Satz 1, 56 Abs. 4 SächsGemO<kein Titel bekannt>; §§ 158 Nr. 3, 158 Nr. 1 SächsBG<kein Titel bekannt>
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Hamburgisches OVG · Beschluss vom 27. April 2010 · Az. 1 Bs 66/10
Beschluss vom 27. April 2010 · Az. 1 Bs 66/10
Verwaltungsrecht Öffentliches RechtArt. 33 Abs. 2 GGGrundgesetz; §§ 39 Abs. 1, 52 Abs. 5 GKGGerichtskostengesetz
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Hamburgisches OVG · Beschluss vom 17. Februar 2010 · Az. 1 Bs 241/09
Beschluss vom 17. Februar 2010 · Az. 1 Bs 241/09
Verfassungsrecht Öffentliches Recht Verwaltungsrecht BeamtenrechtArt. 33 Abs. 2 GGGrundgesetz
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OLG Oldenburg · Beschluss vom 11. März 2009 · Az. 2 SsBs 42/09
Beschluss vom 11. März 2009 · Az. 2 SsBs 42/09
Art. 33 GGGrundgesetz
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