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Grundgesetz (GG)

Art. 28

Art. 28

(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.

Fundstellen

  1. BVerfG · Beschluss vom 8. August 2012 · Az. 2 BvR 1672/12

    Verfassungsbeschwerde der PIRATEN betreffend die Kommunalwahl in Dortmund erfolglos

    Verfassungsrecht Öffentliches Recht

    Artt. 3 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 2 GGGrundgesetz

  2. GmS-OGB · Beschluss vom 19. Oktober 1971 · Az. GmS-OGB 3/70

    a) Der Gemeinsame Senat entscheidet auch, wenn ein oberster Gerichtshof in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen obersten Gerichts ...

    Steuer- und Abgabenrecht

    Artt. 19 Abs. 4, 20 Abs. 3, 28 Abs. 2 GGGrundgesetz; § 114 VwGOVerwaltungsgerichtsordnung; §§ 108 Abs. 1 Satz 1, 64, 131 Abs. 1 Satz 1 AOAbgabenordnung; §§ 184 Abs. 2 Nr. 5, 102, 69 FGO<kein Titel bekannt>; § 2 Abs. 2 StAnpG<kein Titel bekannt>

  3. OVG des Saarlandes · Beschluss vom 13. Juli 2011 · Az. 2 B 231/11

    Aussetzungsantrag der Standortgemeinde (Baugenehmigung)

    Öffentliches Recht Baurecht Verwaltungsrecht

    Art. 28 GGGrundgesetz; §§ 30, 34 Abs. 3, 36, 14 Abs. 3, 212a Abs. 1 BauGBBaugesetzbuch; §§ 113 Abs. 1, 80 Abs. 5 VwGOVerwaltungsgerichtsordnung; § 52 Abs. 1 GKGGerichtskostengesetz; §§ 11 Abs. 3, 8 BauNVOVerordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke; §§ 76, 72 LBOSLLandesbauordnung des Saarlandes; § 117 Abs. 3 SVerfVerfassung des Saarlandes

  4. BVerfG · Urteil vom 21. Juli 2000 · Az. 2 BvH 3/91

    zur Verfassungswidrigkeit der Gewährung von Funktionszulagen für Abgeordnete; Freiheit des Mandats

    Öffentliches Recht Verfassungsrecht

    Artt. 38 Abs. 1, 28 Abs. 1 GGGrundgesetz; § 5 Abs. 2 Satz 1 ThürAbgG<kein Titel bekannt>

  5. Hamburgisches OVG · Urteil vom 30. März 2010 · Az. 3 Bf 280/09

    Urteil vom 30. März 2010 · Az. 3 Bf 280/09

    Öffentliches Recht Verwaltungsrecht Hochschulrecht

    Artt. 12, 20, 28, 3 GGGrundgesetz; § 15 BAföG<kein Titel bekannt>; §§ 36, 9, 102, 60, 52 HmbHG<kein Titel bekannt>; §§ 13, 4 IPwskR<kein Titel bekannt>; §§ 41, 37 HRG<kein Titel bekannt>; § 6 HmbHG2003<kein Titel bekannt>; § 6b HmbHG2006<kein Titel bekannt>; § 6b HmbHG2008<kein Titel bekannt>

  6. Hamburgisches OVG · Urteil vom 23. Februar 2010 · Az. 3 Bf 70/09

    Urteil vom 23. Februar 2010 · Az. 3 Bf 70/09

    Öffentliches Recht Verwaltungsrecht Hochschulrecht

    Artt. 28, 20, 12, 70, 125a, 104, 75, 3 GGGrundgesetz; §§ 17, 15 BAföG<kein Titel bekannt>; §§ 102, 9, 52, 36 HmbHG<kein Titel bekannt>; §§ 13, 4 IPwskR<kein Titel bekannt>; §§ 41, 37 HRG<kein Titel bekannt>; § 6 HmbHG2003<kein Titel bekannt>; §§ 6c, 6b HmbHG2006<kein Titel bekannt>; §§ 6b, 6d, 6c HmbHG2008<kein Titel bekannt>