Grundgesetz (GG)
Art. 13
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(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Art. 13 Abs. 3: Eingef. durch Art. 1 Nr. 1 G v. 26.3.1998 I 610 mWv 1.4.1998; mit GG Art. 79 Abs. 3 vereinbar gem. BVerfGE v. 3.3.2004 (1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99)
Fundstellen
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BVerfG · Urteil vom 24. April 2013 · Az. 1 BvR 1215/07
Antiterrordatei ist in ihren Grundstrukturen mit dem Grundgesetz vereinbar, nicht jedoch in ihrer Ausgestaltung im Einzelnen
Verfassungsrecht Polizei- und Ordnungsrecht Öffentliches RechtArtt. 13 Abs. 1, 2 Abs. 1, 1 Abs. 1, 10 Abs. 1 GGGrundgesetz; §§ 4, 2 Nr. 3 Satz 1, 6 Abs. 2, 5 Abs. 2, 5 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 ATDG<kein Titel bekannt>
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AG Meldorf · Beschluss vom 21. Oktober 2011 · Az. 81 C 1105/11
Versorgungsunternehmen dürfen den Verbrauch wegen Unmöglichkeit einer Ablesung erst schätzen, wenn zwei mindestens eine Woche zuvor angekündige A ...
Zivilrecht Energierecht§§ 241 Abs. 2, 433 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 91a, 253 ZPOZivilprozessordnung; Art. 13 GGGrundgesetz; §§ 11 Abs. 3, 17, 19 Abs. 2, 9 Satz 3 GasGVVGasgrundversorgungsverordnung; §§ 21 Satz 1, 24 Abs. 3 NDAV<kein Titel bekannt>
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BVerfG · Beschluss vom 12. Oktober 2011 · Az. 2 BvR 236/08, 2 BvR 422/08, 2 BvR 237/08
Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen verfassungsgemäß
Öffentliches Recht Verfassungsrecht Strafprozessrecht§§ 100a Abs. 4, 101 Abs. 4, 100a Abs. 2, 101 Abs. 6 Satz 3, 101 Abs. 5, 101 Abs. 6, 160a Abs. 2, 160a Abs. 1 StPOStrafprozessordnung; Artt. 19 Abs. 1 Satz 2, 10, 3 Abs. 1, 13 Abs. 1 GGGrundgesetz; § 206 BRAOBundesrechtsanwaltsordnung
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KG · Urteil vom 22. September 2011 · Az. 10 U 131/10
zu heimlich aufgenommenen Bildnissen aus, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen, Betriebsräumen; Dokumentation von Missständen; öffentliches Interesse
Zivilrecht Presse- und Äußerungsrecht IT- und Medienrecht Öffentliches Recht§§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGBBürgerliches Gesetzbuch; Artt. 13, 5 Abs. 1, 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 GGGrundgesetz
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BVerfG · Beschluss vom 9. November 2010 · Az. 2 BvR 2101/09
Verfassungsbeschwerde gegen die auf Daten aus Liechtenstein ("Steuer-CD") gestützte Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung erfolglos
Öffentliches Recht VerfassungsrechtArtt. 2 Abs. 1, 13 Abs. 1, 20 Abs. 3, 25, 103 Abs. 1 GGGrundgesetz
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BVerfG · Beschluss vom 11. Juni 2010 · Az. 2 BvR 1046/08
zur Durchsuchung einer Wohnung und die Anordnung einer Blutentnahme ohne richterliche Anordnung aufgrund von Gefahr im Verzug
Verfassungsrecht Öffentliches RechtArtt. 13 Abs. 1, 13 Abs. 2, 19 Abs. 4, 2 Abs. 2 Satz 1 GGGrundgesetz
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LG Hamburg · Beschluss vom 14. September 2009 · Az. 628 Qs 26/09
Beschluss vom 14. September 2009 · Az. 628 Qs 26/09
Strafprozessrecht Prozessrecht Strafrecht§§ 102, 105 StPOStrafprozessordnung; Art. 13 Abs. 1 GGGrundgesetz
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OLG Hamm · Urteil vom 18. August 2009 · Az. 3 Ss 298/08
Urteil vom 18. August 2009 · Az. 3 Ss 298/08
Strafrecht Prozessrecht Strafprozessrecht§§ 136, 105, 163a StPOStrafprozessordnung; Art. 13 GGGrundgesetz
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BVerfG · Beschluss vom 2. Juli 2009 · Az. 2 BvR 2225/08
Beschluss vom 2. Juli 2009 · Az. 2 BvR 2225/08
Strafprozessrecht Strafrecht Öffentliches Recht Prozessrecht VerfassungsrechtArtt. 20, 2, 13 GGGrundgesetz
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