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Grundgesetz (GG)

Art. 12

Art. 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Fundstellen

  1. VG Osnabrück · Beschluss vom 8. Mai 2013 · Az. 6 B 18/13

    Beschluss vom 8. Mai 2013 · Az. 6 B 18/13

    Verwaltungsrecht Verfassungsrecht Lebensmittelrecht Öffentliches Recht

    Artt. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GGGrundgesetz; § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB<kein Titel bekannt>

  2. Bayerischer VGH · Beschluss vom 18. März 2013 · Az. 9 CE 12.2755

    Zum vorläufigen Rechtsschutz gegen eine auf § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB gestützte Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Inter ...

    Verwaltungsrecht Verfassungsrecht Lebensmittelrecht Öffentliches Recht

    Artt. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1, 1 Abs. 1 GGGrundgesetz; §§ 123, 146 VwGOVerwaltungsgerichtsordnung; § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB<kein Titel bekannt>

  3. BVerfG · Beschluss vom 25. Oktober 2012 · Az. 1 BvR 2720/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen ein angebliches Falschzitat

    Verfassungsrecht Presse- und Äußerungsrecht Öffentliches Recht

    Artt. 12, 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 103 Abs. 1, 20 Abs. 3 GGGrundgesetz; Art. 6 EMRKEuropäische Menschenrechtskonvention

  4. BVerfG · Beschluss vom 22. August 2012 · Az. 1 BvR 199/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs

    Verfassungsrecht Öffentliches Recht

    Artt. 5 Abs. 1, 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, 5 Abs. 2 GGGrundgesetz; §§ 5 Abs. 3, 1 Abs. 1 RGebStV<kein Titel bekannt>

  5. LG Essen · Beschluss vom 30. August 2012 · Az. 4 O 263/12

    Einstweilige Verfügung gegen die Ankündigung einer Rechtsanwaltskanzlei, eine "Gegnerliste" mit, aufgrund vermeintlicher Urheberrechtsverstöße, abgemahnten Privatpersonen zu veröffentlichen

    Zivilrecht Verfassungsrecht IT- und Medienrecht Internetrecht Öffentliches Recht

    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGBBürgerliches Gesetzbuch; Artt. 5, 12 Abs. 1, 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GGGrundgesetz

  6. BVerfG · Beschluss vom 13. März 2012 · Az. 1 BvR 210/12

    zur Zulässigkeit der gegenüber einem Verteidiger ergriffene sitzungspolizeiliche Maßnahme, weil sich dieser während einer Hauptversammlung geweigert hatte, eine Krawatte anzulegen

    Verfassungsrecht Berufsrecht Öffentliches Recht

    Artt. 12 Abs. 1, 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 GGGrundgesetz; § 176 GVGGerichtsverfassungsgesetz; § 20 BORABerufsordnung der Rechtsanwälte

  7. OLG Hamburg · Beschluss vom 15. Februar 2012 · Az. 3 W 92/11

    Ein Rechtsanwalt, der namens seines Mandanten, dem die Inanspruchnahme wegen Verfügbarmachung urheberrechtlich geschützter Werke über eine Intern ...

    Zivilrecht Wettbewerbsrecht Verfassungsrecht Urheberrecht

    § 823 Abs. 1 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 7 Abs. 1 Satz 1, 8 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; Art. 12 Abs. 1 GGGrundgesetz

  8. BVerfG · Beschluss vom 21. Dezember 2011 · Az. 1 BvR 2007/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige

    Verfassungsrecht Öffentliches Recht

    Artt. 6 Abs. 2, 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GGGrundgesetz; § 4 NiSGGesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

  9. OVG des Saarlandes · Beschluss vom 12. Januar 2012 · Az. 2 B 409/11

    Zugang zum Masterstudium (hier: International Management); Eignung

    Verwaltungsrecht Verfassungsrecht Hochschulrecht Öffentliches Recht

    Art. 12 Abs. 1 GGGrundgesetz; §§ 65 Abs. 5, 65 Abs. 10 FHGSL<kein Titel bekannt>

  10. BVerfG · Beschluss vom 8. Dezember 2011 · Az. 1 BvR 1932/08

    zur gerichtlichen Kontrolle der telekommunikationsrechtlichen Marktregulierung durch die Bundesnetzagentur

    Öffentliches Recht Telekommunikationsrecht Verfassungsrecht

    Artt. 19 Abs. 4, 12 Abs. 1 GGGrundgesetz; §§ 10 Abs. 2 Satz 2, 11 TKGTelekommunikationsgesetz