§ 50 FamGKG

1. Bei der Bestimmung des Verfahrenswertes unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse der Ehegatten nach § 43 Abs. 1 FamGKG sind vom gemeinsamen Nettovermögen der Ehegatten weiterhin Freibeträge ...


Kosten- und Gebührenrecht Familien- und Betreuungsrecht
§ 2 Abs. 1 VersAusglG; §§ 43 Abs. 1, 50 Abs. 3, 50 Abs. 1 Satz 1 FamGKG

1. Bei der Bestimmung des Verfahrenswertes unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse der Ehegatten nach § 43 Abs. 1 FamGKG sind vom gemeinsamen Nettovermögen der Ehegatten weiterhin Freibeträge ...


Kosten- und Gebührenrecht Familien- und Betreuungsrecht
§ 2 Abs. 1 VersAusglG; §§ 43 Abs. 1, 50 Abs. 3, 50 Abs. 1 Satz 1 FamGKG

Der Verfahrenswert für Versorgungsausgleichssachen bestimmt sich nach dem dreimonatigen Nettoeinkommen der Eheleute ohne Abzug eines Freibetrages für unterhaltsberechtigte Kinder.


Zivilrecht Prozess- und Verfahrensrecht Kosten- und Gebührenrecht Familien- und Betreuungsrecht
§ 50 Abs. 1 FamGKG

der Umstand, dass ein nach § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG ausgesetztes Verfahren wieder aufgenommen worden ist, rechtfertigt allein nicht den Ansatz des Mindestwerts nach § 50 Abs. 1 Satz 2 FamGKG; es hat eine einzelfallbezogene Abwägung stattzufinden


Zivilrecht Kosten- und Gebührenrecht Familien- und Betreuungsrecht
§ 50 FamGKG; § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG

zum Verfahrenswert in Versorgungsausgleichssachen


Zivilrecht Kosten- und Gebührenrecht Familien- und Betreuungsrecht
§ 50 Abs. 1 FamGKG
Verweise