§ 43 FamGKG

1. Bei der Bestimmung des Verfahrenswertes unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse der Ehegatten nach § 43 Abs. 1 FamGKG sind vom gemeinsamen Nettovermögen der Ehegatten weiterhin Freibeträge ...


Kosten- und Gebührenrecht Familien- und Betreuungsrecht
§ 2 Abs. 1 VersAusglG; §§ 43 Abs. 1, 50 Abs. 3, 50 Abs. 1 Satz 1 FamGKG

Gegenstandswert in Ehesachen, Leistungen nach SGB II als Einkommen


Kosten- und Gebührenrecht Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§ 43 Abs. 2 FamGKG

zur Bestimmung des Verfahrenswertes in Ehesachen gemäß den Einkommensverhältnissen der Ehegatten; Einbeziehung von gewährten Sozialleistungen


Kosten- und Gebührenrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG; §§ 43 Abs. 1, 43 Abs. 2, 59 Abs. 1 FamGKG

zur Bestimmung des Verfahrenswertes in Ehesachen gemäß den Einkommensverhältnissen der Ehegatten; Einbeziehung von gewährten Sozialleistungen


Kosten- und Gebührenrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG; §§ 43 Abs. 1, 43 Abs. 2, 59 Abs. 1 FamGKG
Verweise