Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Kindeseltern in einem Umgangsverfahren aufgrund einer außergerichtlichen Einigung
Berechnung des Gegenstandswertes im Erbscheinsverfahren
zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe, wenn im Zeitpunkt des Antrags nur noch eine Kostenentscheidung nach §§ 83 Abs. 2, 81 FamFG zu treffen ist