§ 295 FamFG

a) Dass eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen eingerichtet oder verlängert wird, begründet für sich genommen noch nicht die Notwendigkeit, einen Verfahrenspfleger zu bestellen (Abgrenzung zu ...


Zivilrecht Familien- und Betreuungsrecht
§ 1896 BGB; §§ 276 Abs. 1 Satz 1, 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG
Verweise