§ 280 FamFG

Zur Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren und zum Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren.


Familien- und Betreuungsrecht
§§ 26, 68 Abs. 3, 278 Abs. 1 Satz 1, 280 Abs. 1 FamFG

a) Für welchen Aufgabenkreis ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem bet ...


Familien- und Betreuungsrecht
§ 1896 Abs. 2 BGB; §§ 26, 280 FamFG

Hat das Betreuungsgericht vor Anordnung der Betreuung kein Sachverständigengutachten gemäß § 280 FamFG eingeholt, ohne dass eine der Ausnahmen der §§ 281, 282 FamFG vorgelegen hat, gebietet die Amtser ...


Prozess- und Verfahrensrecht Freiwillige Gerichtsbarkeit Familien- und Betreuungsrecht
§§ 26, 280 FamFG

a) In einem Betreuungsverfahren darf der Betroffene gegen seinen Willen in seiner Wohnung weder angehört noch begutachtet werden. b) Wirkt der Betroffene an einer erforderlichen Anhörung bzw. Begut ...


Prozess- und Verfahrensrecht Freiwillige Gerichtsbarkeit Zivilrecht Familien- und Betreuungsrecht
§§ 68 Abs. 3 Satz 2, 278, 280, 283 FamFG

1. Im Verfahren zur Anordnung einer Betreuung zur Wahrnehmung der Rechte eines Beamten im Disziplinarverfahren nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 BDO sind die Vorschriften das FamFG anwendbar. 2. Im Verfahren ...


Familien- und Betreuungsrecht Freiwillige Gerichtsbarkeit Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§ 411a ZPO; §§ 30 Abs. 1, 280 Abs. 1 Nr. 1 FamFG; § 19 Abs. 2 Nr. 1 BDO
Verweise