Zur Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren und zum Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren.
a) Für welchen Aufgabenkreis ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem bet ...
a) Die Beschwerdekammer kann im Betreuungsverfahren dann nicht eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen, wenn es wegen der Besonderheiten des Falles für die Entscheidung dar ...
1. Eine Beistandsgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seiner aufenthaltsberechtigten Lebensgefährtin oder mit deren minderjährigen Kindern kann dazu führen, dass sich eine Anordnung oder eine Verlä ...
Hat das Betreuungsgericht vor Anordnung der Betreuung kein Sachverständigengutachten gemäß § 280 FamFG eingeholt, ohne dass eine der Ausnahmen der §§ 281, 282 FamFG vorgelegen hat, gebietet die Amtser ...