§ 26 FamFG

Zur Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren und zum Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren.


Familien- und Betreuungsrecht
§§ 26, 68 Abs. 3, 278 Abs. 1 Satz 1, 280 Abs. 1 FamFG

a) Für welchen Aufgabenkreis ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem bet ...


Familien- und Betreuungsrecht
§ 1896 Abs. 2 BGB; §§ 26, 280 FamFG

a) Die Beschwerdekammer kann im Betreuungsverfahren dann nicht eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen, wenn es wegen der Besonderheiten des Falles für die Entscheidung dar ...


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§§ 26, 68 Abs. 3 Satz 2, 278 Abs. 1 FamFG

1. Eine Beistandsgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seiner aufenthaltsberechtigten Lebensgefährtin oder mit deren minderjährigen Kindern kann dazu führen, dass sich eine Anordnung oder eine Verlä ...


Asyl- und Aufenthaltsrecht Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§ 62 Abs. 1 AufenthG; § 26 FamFG

Hat das Betreuungsgericht vor Anordnung der Betreuung kein Sachverständigengutachten gemäß § 280 FamFG eingeholt, ohne dass eine der Ausnahmen der §§ 281, 282 FamFG vorgelegen hat, gebietet die Amtser ...


Prozess- und Verfahrensrecht Freiwillige Gerichtsbarkeit Familien- und Betreuungsrecht
§§ 26, 280 FamFG
Verweise