§ 14 FamFG

Eine Beschwerdeschrift ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald bei dem Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die v ...


Zivilprozessrecht
§ 130a ZPO; §§ 14 Abs. 2, 64 Abs. 2 FamFG
Verweise