Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
§ 113 Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung
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(1) In Ehesachen und Familienstreitsachen sind die §§ 2 bis 22, 23 bis 37, 40 bis 45, 46 Satz 1 und 2 sowie die §§ 47 und 48 sowie 76 bis 96 nicht anzuwenden. Es gelten die Allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung und die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor den Landgerichten entsprechend.
(2) In Familienstreitsachen gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über den Urkunden- und Wechselprozess und über das Mahnverfahren entsprechend.
(3) In Ehesachen und Familienstreitsachen ist § 227 Abs. 3 der Zivilprozessordnung nicht anzuwenden.
(4) In Ehesachen sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung über 1.die Folgen der unterbliebenen oder verweigerten Erklärung über Tatsachen,
2.die Voraussetzungen einer Klageänderung,
3.die Bestimmung der Verfahrensweise, den frühen ersten Termin, das schriftliche Vorverfahren und die Klageerwiderung,
4.die Güteverhandlung,
5.die Wirkung des gerichtlichen Geständnisses,
6.das Anerkenntnis,
7.die Folgen der unterbliebenen oder verweigerten Erklärung über die Echtheit von Urkunden,
8.den Verzicht auf die Beeidigung des Gegners sowie von Zeugen oder Sachverständigennicht anzuwenden.(5) Bei der Anwendung der Zivilprozessordnung tritt an die Stelle der Bezeichnung 1.Prozess oder Rechtsstreit die Bezeichnung Verfahren,
2.Klage die Bezeichnung Antrag,
3.Kläger die Bezeichnung Antragsteller,
4.Beklagter die Bezeichnung Antragsgegner,
5.Partei die Bezeichnung Beteiligter.
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Fundstellen
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BGH · Beschluss vom 28. September 2011 · Az. XII ZB 2/11
a) Isolierte Kostenentscheidungen in Ehe- und Familienstreitsachen, die nach streitloser Hauptsacheregelung erfolgen, sind mit der sofortigen Bes ...
Familienrecht Zivilprozessrecht Verfahrensrecht Kosten- und Gebührenrecht Freiwillige Gerichtsbarkeit§§ 91a, 99, 567, 574 ZPOZivilprozessordnung; §§ 38, 243, 58, 80, 113 Abs. 1 FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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OLG Zweibrücken · Beschluss vom 7. Juli 2011 · Az. 6 WF 59/11
Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidungen; Kosten bei Erledigung durch Vergleich
Zivilrecht Zivilprozessrecht Verfahrensrecht Kosten- und Gebührenrecht Familienrecht§§ 98, 567 ZPOZivilprozessordnung; §§ 243, 58, 113, 38 FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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OLG Bremen · Beschluss vom 14. April 2011 · Az. 4 UF 163/10
Verfahrenskostenhilfe für beabsichtigte Beschwerde; Empfangszuständigkeit; Wahlmöglichkeit zwischen Ausgangsgericht und Beschwerdegericht
Verfahrensrecht Zivilprozessrecht§ 117 ZPOZivilprozessordnung; §§ 76, 113 Abs. 1, 64 Abs. 1 FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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OLG Bremen · Beschluss vom 12. Januar 2011 · Az. 4 UF 123/10
Verfahrenskostenhilfe für beabsichtigte Beschwerde, Zuständigkeit des Ausgangsgerichts
Zivilprozessrecht Verfahrensrecht§ 117 ZPOZivilprozessordnung; §§ 76, 113 Abs. 1, 64 Abs. 1 FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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OLG Dresden · Beschluss vom 14. September 2010 · Az. 24 UF 647/10
Mitwirkungsverweigerung; Vaterschaftsfeststellung
Zivilrecht Familienrecht§§ 1600d Abs. 3, 2600e BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 372a, 387 ZPOZivilprozessordnung; §§ 237, 231, 169, 113 Abs. 1 FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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OLG Nürnberg · Beschluss vom 9. Juni 2010 · Az. 11 WF 172/10
zum statthaften Rechtsmittel gegen eine isolierte Kostenentscheidung in einer sonstigen Familiensache
Zivilprozessrecht Zivilrecht Familienrecht§§ 269 Abs. 5, 567 ZPOZivilprozessordnung; §§ 113 Abs. 1, 266 Abs. 1 FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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OLG Nürnberg · Beschluss vom 24. März 2010 · Az. 11 WF 329/10
Beschluss vom 24. März 2010 · Az. 11 WF 329/10
Prozessrecht Familienrecht Zivilprozessrecht§ 115 Abs. 1 ZPOZivilprozessordnung; § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit; § 39 SGBVIII<kein Titel bekannt>
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Saarländisches OLG · Beschluss vom 20. Januar 2010 · Az. 9 WF 5/10
Beschluss vom 20. Januar 2010 · Az. 9 WF 5/10
Prozessrecht Zivilprozessrecht§§ 567, 569, 127 Abs. 2, 120 Abs. 4 ZPOZivilprozessordnung; § 113 Abs. 1 FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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