§ 26 EGZPO

a) Die Beschwer des Beklagten, der sich gegen die gerichtliche Feststellung des Bestehens eines Sondernutzungsrechts eines anderen Wohnungseigentümers wendet, richtet sich nach der Wertminderung, die ...


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§ 3 ZPO; § 26 Nr. 8 EGZPO

1. Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers, der erreichen will, dass in einem das Wohnungseigentum betreffenden Zwangsversteigerungsverfahren der Erteilung d ...


Zwangsvollstreckungsrecht Miet- und Wohnungsrecht Kosten- und Gebührenrecht Zivilrecht
§ 49a GKG; § 26 Nr. 8 EGZPO; § 12 WEG

§ 26 Nr. 8 Satz 2 EGZPO stellt eine den Besonderheiten des Berufungsverfahrens Rechnung tragende Ausnahmebestimmung dar. Auf die Abweisung der Entschädigungsklage als unzulässig durch das erstinstanzl ...


Rechtspflege Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§ 198 GVG; § 26 Nr. 8 EGZPO

Soweit der zur Erteilung eines Buchauszugs Verpflichtete für ohne weiteres selbst zu erbringende Eigenleistungen Hilfspersonen heranzieht, ist der anzusetzende Stundensatz auf den sich aus § 22 Satz 1 ...


Zivilrecht Handels- und Gesellschaftsrecht
§ 87c Abs. 2 HGB; § 26 Nr. 8 EGZPO

§ 26 Nr. 8 Satz 2 EGZPO ist dahin auszulegen, dass die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Berufungsurteil auch dann nicht von der mit der Revision geltend zu mache ...


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§ 26 Nr. 8 EGZPO
Verweise