Der gewöhnliche Aufenthalt eines im Ausland (hier: in der Ukraine) von einer Leihmutter geborenen Kindes, das entsprechend dem übereinstimmenden Willen aller an der Leihmutterschaft beteiligten Perso ...
a) Die Eintragung im ukrainischen Geburtenregister stellt ebenso wie eine aufgrund dessen ausgestellte Geburtsurkunde keine anerkennungsfähige Entscheidung im Sinne von § 108 Abs. 1 FamFG dar. b) Z ...
Vaterschaftsanfechtung nach ghanaischem Recht
rückwirkende Anwendung von Rechtsprechungsänderungen; keine Änderung des Geburtsnamen eines Doppelstaatlers gegen dessen Willen