Art. 19 EGBGB

Der gewöhnliche Aufenthalt eines im Ausland (hier: in der Ukraine) von einer Leihmutter geborenen Kindes, das entsprechend dem übereinstimmenden Willen aller an der Leihmutterschaft beteiligten Perso ...


Familien- und Betreuungsrecht Verwaltungsrecht
§ 1591 BGB; Art. 19 Abs. 1 EGBGB

a) Die Eintragung im ukrainischen Geburtenregister stellt ebenso wie eine aufgrund dessen ausgestellte Geburtsurkunde keine anerkennungsfähige Entscheidung im Sinne von § 108 Abs. 1 FamFG dar. b) Z ...


Verwaltungsrecht Familien- und Betreuungsrecht
§ 1591 BGB; Art. 19 Abs. 1 EGBGB; § 108 Abs. 1 FamFG

Vaterschaftsanfechtung nach ghanaischem Recht


Zivilrecht Familien- und Betreuungsrecht
§§ 1592 Nr. 1, 1600b Abs. 1, 1600 Abs. 1 Nr. 1 BGB; Artt. 19 Abs. 1, 20 EGBGB

rückwirkende Anwendung von Rechtsprechungsänderungen; keine Änderung des Geburtsnamen eines Doppelstaatlers gegen dessen Willen


Öffentliches Recht Zivilrecht Verfassungsrecht Internationales Privatrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Artt. 10, 19 EGBGB
Verweise