§ 823 BGB

a) Zu dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Bestimmungsrecht des Autors über die Veröffentlichung eines von ihm verfassten Schreibens. b) Zu dem allgemeinen Persönlichkeits ...


Zivilrecht
§ 823 BGB

1. Für die Frage, ob die durch eine bereits erfolgte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr durch den Verweis auf eine gegenüber einem Dritten ab ...


Presse- und Äußerungsrecht
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

Die Übermittlung eines "presserechtlichen Informationsschreibens" greift in der Regel nicht rechtswidrig in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Presseunternehmens ein. Ei ...


Zivilrecht IT- und Medienrecht Presse- und Äußerungsrecht
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB

Zur Frage eines Mitverschuldens, wenn ein verunfallter Radfahrer keinen Helm trägt.


Zivilrecht Verkehrsrecht
§ 823 Abs. 1 BGB

Eine Annahme von Geldern im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 2 KWG ist auch dann gegeben, wenn die Anleger nicht unmittelbar Bar- oder Buchgeld beim Kapitalnehmer einzahlen, sondern ihm (nur) Re ...


Bank- und Börsenrecht Zivilrecht
§ 823 BGB; §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 32, 54 KWG