§ 635 BGB

a) Die Planung eines Architekten für einen Bauträger ist ungeachtet der mit diesem getroffenen Vereinbarung, Trennwände einschalig zu planen, mangelhaft, wenn sie den von den Vertragsparteien vorausge ...


Baurecht Architektenrecht Zivilrecht
§§ 254 Abs. 1, 635 BGB
Zivilrecht
§§ 307 Abs. 1, 635 BGB
Zivilrecht
§ 635 BGB
Verweise

Literaturfundstellen