Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
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(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
Fundstellen
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BGH · Urteil vom 7. März 2013 · Az. III ZR 231/12
a) Zur Kündigung eines DSL-Anschlussvertrags aus wichtigem Grund durch den Kunden, wenn bei einem Wechsel des Anbieters eines DSL-Anschlusses de ...
Telekommunikationsrecht Zivilrecht§§ 818 Abs. 2, 626 Abs. 1, 314 Abs. 1 Satz 2, 818 Abs. 1 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 97 Abs. 1, 45i Abs. 2 TKGTelekommunikationsgesetz
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OLG Nürnberg · Hinweis vom 28. Januar 2011 · Az. 12 U 744/10
1. Der Anspruch des Handelsvertreters auf einen Buchauszug gemäß § 87c Abs. 2 HGB umfasst auch die Angabe solcher Daten – selbst wenn diese im ko ...
Handels- und Gesellschaftsrecht§§ 626 Abs. 2 Satz 1, 626 Abs. 2 Satz 2, 195, 199 Abs. 1 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 301, 304 ZPOZivilprozessordnung; §§ 89b Abs. 1, 86a Abs. 2, 87c Abs. 2 HGBHandelsgesetzbuch
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BGH · Urteil vom 11. November 2010 · Az. III ZR 57/10
kein Recht zur außerordentlichen Kündigung eines DSL-Vertrages nach Umzug, wenn Provider am neuen Wohnort keine Leistungen erbringen kann
Zivilrecht Providerrecht IT- und Medienrecht Internetrecht -
LAG Schleswig-Holstein · Urteil vom 6. Oktober 2010 · Az. 6 Sa 293/10
zur Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges
Zivilrecht Arbeitsrecht -
LAG Schleswig-Holstein · Urteil vom 29. September 2010 · Az. 3 Sa 233/10
Außerordentliche Kündigung wegen Verzehrs von Teilen von Patientenspeisen
Arbeitsrecht Zivilrecht -
BAG · Urteil vom 10. Juni 2010 · Az. 2 AZR 541/09 (Emmely)
Fristlose Kündigung; Interessenabwägung; Abmahnung
Arbeitsrecht -
ArbG Paderborn · Urteil vom 21. Juli 2010 · Az. 2 Ca 423/10
kein Kündigungsrecht aufgrund längerer Toilettenbesuche
Arbeitsrecht§ 626 BGBBürgerliches Gesetzbuch; § 1 KSchG<kein Titel bekannt>
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LAG Schleswig-Holstein · Urteil vom 8. April 2010 · Az. 4 Sa 474/09
fristlose Kündigung, Beleidigung, Arschloch, Repräsentant eines Kunden
Arbeitsrecht -
ArbG Frankfurt am Main · Urteil vom 24. Februar 2010 · Az. 7 Ca 5872/09
zum Verstoß der arbeitsvertraglichen Pflichten durch den regelmäßigen Abruf von erotischen oder pornographischen Websites; fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung
Zivilrecht Arbeitsrecht -
LAG Niedersachsen · Urteil vom 31. Mai 2010 · Az. 12 SA 875/09
außerordentliche Kündigung wegen exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit
Arbeitsrecht
