§ 359 BGB

Vergibt die Bank einen Barkredit, der nicht auf die Finanzierung des Erwerbes eines konkreten Gegenstandes ausgerichtet ist, kann nicht ohne Weiteres angenommen werden, sie bediene sich i. S. v. § 358 ...


Zivilrecht
§§ 358 Abs. 2 Satz 2, 359, 488, 498 BGB