§ 282 BGB

a) In einem Anlageprospekt ist auf bankrechtliche Bedenken gegen eine bestimmte Anlageform hinzuweisen, wenn mit der Verwirklichung der daraus folgenden Bedenken ernsthaft zu rechnen ist und diese Ris ...


Bank- und Börsenrecht Zivilrecht
§§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 280 Abs. 3, 282, 311 Abs. 2, 723, 812 Abs. 1 Satz 1 BGB; § 234 Abs. 1 HGB; § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG
Zivilrecht Verkehrsrecht
§§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 282, 631, 823 BGB

zum SEA eines Fussballvereins gegen einen Zuschauer, der während des Fussballspiels Bengalische Feuer abgebrannt hat; Strafzahlungen UEFA; Regress


Zivilrecht
§§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 280 Abs. 3, 282 BGB
Verweise

Literaturfundstellen