§ 280 BGB

1. Bestimmungen der Gläubigerversammlung, bei welcher Stelle und zu welchen Bedingungen Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten zu hinterlegen sind, erfordern einen förmlichen Beschluss der Gläubigerv ...


Zivilrecht Insolvenzrecht
§ 280 Abs. 1 BGB; §§ 60, 71, 76, 80 Abs. 1, 149, 149 Abs. 2 InsO

a) Zum Streitgegenstand bei einer Klage gegen einen Ingenieur auf Schadensersatz wegen eines Planungsmangels, der zu einem Bauwerksmangel geführt haben soll. b) Ein Ergänzungsurteil, mit dem ein ...


Zivilrecht Baurecht
§§ 280 Abs. 1, 634 Nr. 4 BGB; §§ 318, 321, 322 ZPO

1. Mit dem Schadensersatzanspruch neben der Leistung gemäß § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 1 BGB kann Ersatz für Schäden verlangt werden, die aufgrund eines Werkmangels entstanden sind und durch eine Nacherf ...


Zivilrecht
§§ 280, 281, 634 BGB

a) Stützt der Kläger einen Unterlassungsanspruch sowohl auf den Schutz des Lichtbildwerks nach § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG als auch auf den Lichtbildschutz nach § 72 UrhG, handelt es sich um einen ...


Urheberrecht Zivilrecht
§§ 249 Abs. 1, 280 Abs. 1, 305c Abs. 2, 305 Abs. 2 Nr. 1, 307 BGB; §§ 2 Abs. 2, 2 Abs. 1 Nr. 5, 51 Satz 3, 97a Abs. 3 Satz 1, 97 Abs. 1 Satz 1, 137f Abs. 1 Satz 2 UrhG; § 253 ZPO; Artt. 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1, 14 Abs. 2 GG

a) Ein Entschädigungsanspruch nach § 17e Abs. 2 Satz 1 EnWG besteht auch dann, wenn der verbindliche Zeitpunkt der Fertigstellung nicht nach Maßgabe von § 17d Abs. 2 Satz 9 EnWG festgelegt worden ist, ...


Energierecht
§§ 280 Abs. 1, 286 BGB; §§ 17e Abs. 2, 118 Abs. 12 EnWG
Verweise

Literaturfundstellen