§ 269 BGB

a) Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen muss auch die Bereitschaft des Käufers umfassen, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur ...


eCommerce-Recht Zivilrecht
§§ 269, 275, 323, 326, 434, 437, 440 BGB

Bei einem Krankenhausaufnahmevertrag ergibt sich aus der Natur des Schuldverhältnisses im Sinne des § 269 Abs. 1 BGB ein einheitlicher Leistungsort am Ort des Krankenhauses, der auch den Vergütungsans ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht Zivilrecht
§ 269 Abs. 1 BGB; § 29 ZPO; Art. 5 Nr. 1 BrüsselIVO