Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 241 Pflichten aus dem Schuldverhältnis
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(1) Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.
(2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.
Fundstellen
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BGH · Urteil vom 24. Januar 2013 · Az. VII ZR 98/12
Einem Landwirt, der einen Unternehmer damit beauftragt, Lagerraps auf seinem 6,44 ha großen Feld zu dreschen, ist auch unter Berücksichtigung de ...
Landwirtschaftsrecht Zivilrecht -
LG Karlsruhe · Urteil vom 29. Mai 2012 · Az. 8 O 78/12
zum SEA eines Fussballvereins gegen einen Zuschauer, der während des Fussballspiels Bengalische Feuer abgebrannt hat; Strafzahlungen UEFA; Regress
Zivilrecht§§ 280 Abs. 3, 282, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGBBürgerliches Gesetzbuch
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OLG Frankfurt am Main · Urteil vom 20. September 2012 · Az. 3 U 231/11
Wirbt eine Bank mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme persönlicher Beratung und dem kostenlosen Angebot durch ihre Experten, so kommt damit wed ...
Bank- und Börsenrecht Zivilrecht§§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGBBürgerliches Gesetzbuch
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BGH · Urteil vom 5. Juni 2012 · Az. X ZR 161/11
Einem (potenziellen) Bieter steht gegen den öffentlichen Auftraggeber kein aus bürgerlich-rechtlichen Vorschriften herzuleitender Anspruch dara ...
Kartellrecht Zivilrecht§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGBBürgerliches Gesetzbuch
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KG · Urteil vom 28. Juni 2012 · Az. 22 U 207/11
Mobilfunkanbieter muss Kunden auf das Risiko außerordentlich hoher Kosten bei Prepaidvertrag mit „automatischer Aufladung“ deutlich hinweisen
Zivilrecht Verbraucherrecht Telekommunikationsrecht -
AG Meldorf · Beschluss vom 21. Oktober 2011 · Az. 81 C 1105/11
Versorgungsunternehmen dürfen den Verbrauch wegen Unmöglichkeit einer Ablesung erst schätzen, wenn zwei mindestens eine Woche zuvor angekündige A ...
Zivilrecht Energierecht§§ 241 Abs. 2, 433 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 91a, 253 ZPOZivilprozessordnung; Art. 13 GGGrundgesetz; §§ 11 Abs. 3, 17, 19 Abs. 2, 9 Satz 3 GasGVVGasgrundversorgungsverordnung; §§ 21 Satz 1, 24 Abs. 3 NDAV<kein Titel bekannt>
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AG Meldorf · Urteil vom 7. Februar 2012 · Az. 83 C 1068/11
1. Trifft der Leistende eine Tilgungsbestimmung, welche die zu tilgende Forderung zweideutig bezeichnet, so erlischt keine der in Betracht kommen ...
Zivilprozessrecht Zivilrecht§§ 280, 361, 254, 812, 241 Abs. 2 BGBBürgerliches Gesetzbuch; § 287 ZPOZivilprozessordnung; § 17 Abs. 1 StromGVV<kein Titel bekannt>
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BAG · Urteil vom 28. Oktober 2010 · Az. 2 AZR 293/09
Öffentlicher Dienst; Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund; außerdienstliche Straftat
Arbeitsrecht§ 241 Abs. 2 BGBBürgerliches Gesetzbuch; § 1 Abs. 2 KSchG<kein Titel bekannt>
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OLG München · Urteil vom 13. Juli 2010 · Az. 5 U 2034/08
zu den Aufklärungspflichten einer Bank gegen über dem Anlageinteressenten, wenn diese eine wesentliche Rolle im Rahmen des Anlagekonzeptes übernommen hat und die Kreditgeberroller überschreitet
Bank- und Börsenrecht Zivilrecht§§ 311, 280, 241, 358 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 4, 7 Abs. 1 KapMuG<kein Titel bekannt>
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OLG Hamburg · Urteil vom 23. April 2010 · Az. 13 U 118/09
Urteil vom 23. April 2010 · Az. 13 U 118/09
Bank- und Börsenrecht Zivilrecht
