§ 1684 BGB

a) Der personensorgeberechtigte Elternteil hat wie auch der umgangsberechtigte Elternteil in entsprechender Anwendung der §§ 1632 Abs. 1, 1684 Abs. 2 BGB grundsätzlich einen Anspruch auf Herausgabe d ...


Zivilrecht Familien- und Betreuungsrecht
§§ 1632 Abs. 1, 1684 Abs. 2 BGB

a) Ist der Umgangspfleger auch bei der Durchführung des Umgangs entsprechend einer ausdrücklichen familiengerichtlichen Anordnung anwesend, kann er auch hierfür eine Vergütung beanspruchen. b) ...


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§§ 1684 Abs. 4 Satz 3, 1684 Abs. 3 Satz 6 BGB; §§ 168, 277 FamFG

a) Ist der Umgangspfleger auch bei der Durchführung des Umgangs entsprechend einer ausdrücklichen familiengerichtlichen Anordnung anwesend, kann er auch hierfür eine Vergütung beanspruchen. b) ...


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§§ 1684 Abs. 4 Satz 3, 1684 Abs. 3 Satz 6 BGB; §§ 168, 277 FamFG

ein im Umgangsverfahren angestrebtes Wechselmodell setzt die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern voraus, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren


Zivilrecht Familien- und Betreuungsrecht
§ 1684 BGB

zum zeitlich befristeten Ausschluss des Umgangsrechts


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§§ 1684 Abs. 4 Satz 1, 1696 Abs. 1 BGB