§ 1615 BGB

a) Bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit für die Zahlung von Elternunterhalt ist ein von dem Unterhaltspflichtigen zusätzlich geschuldeter Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB als - gemäß § 1609 ...


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§§ 1603 Abs. 1, 1609, 1615 Abs. 1 BGB

Krankheitsunterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§ 1615 BGB
§§ 1603, 1612b, 1615 BGB