Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1384 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung
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Wird die Ehe geschieden, so tritt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güterstandes der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags.
Fundstellen
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BGH · Urteil vom 4. Juli 2012 · Az. XII ZR 80/10
Durch die Neuregelung des § 1384 BGB ist der Stichtag für die Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit ...
Zivilrecht Familienrecht§§ 1381, 1378 Abs. 2 Satz 1, 1384 BGBBürgerliches Gesetzbuch
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