§ 1381 BGB

Durch die Neuregelung des § 1384 BGB ist der Stichtag für die Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags vorverlegt worden. Eine einschränk ...


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§§ 1378 Abs. 2 Satz 1, 1381, 1384 BGB
Verweise

Literaturfundstellen