§ 1378 BGB

Die Vorschriften der §§ 1378 Abs. 2, 1384 BGB in der seit dem 1. September 2009 geltenden Fassung, nach denen im Falle der Ehescheidung für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigun ...


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§§ 1378 Abs. 2, 1384 BGB; Art. 229 EGBGB

Zu den Anforderungen an einen Restitutionsantrag bei Vorlage neuer Unterlagen, die einen geringeren Zugewinn belegen.


§ 1378 BGB; § 580 ZPO

Durch die Neuregelung des § 1384 BGB ist der Stichtag für die Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags vorverlegt worden. Eine einschränk ...


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§§ 1378 Abs. 2 Satz 1, 1381, 1384 BGB
Zivilrecht Familien- und Betreuungsrecht
§§ 204, 209, 211, 1378 BGB
Verweise

Literaturfundstellen