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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 13 Verbraucher

§ 13 Verbraucher

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Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Fundstellen